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  1. A) Allgemeine Geschäftsbedingungen
  2. 1. ALLGEMEIN
  3. 1.1.
  4. Die Benutzung der Kletterhalle erfolgt auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Jeder Benutzer ist sich bewusst, dass Klettern in der Halle mit Risiken verbunden ist, die vom Betreiber – auch bei Einhaltung aller Benutzerregeln – nicht rest-   los eliminiert werden können. Die Kraftreaktor AG und die Kursleitenden lehnen ausdrücklich jegliche Haftung ab.
    1.2.
  5. Wer die Kletter- und die Boulderhalle benutzt, anerkennt das Benutzerreglement und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist verpflichtet diese einzuhalten. Den Anweisungen des Hallenpersonals ist Folge zu leisten. Verstöße können eine Wegweisung durch das Personal ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises zur Folge haben. Bei wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Abonnemente werden in diesem Fall ohne Rückerstattungsanspruch eingezogen.
    1.3.
  6. Hallenordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen primär der Unfallverhütung, der Hygiene und der Ordnung. Die Kraftreaktor AG ist berechtigt die vorliegende AGB sowie das Benutzerreglement jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden mit dem Aushang der aktualisierten AGB und des Benutzerreglements in der Kletter- und Boulderhalle, sowie der Aufschaltung auf der Homepage wirksam. Nutzerinnen und Nutzer können aus den Änderungen keine Rechte ableiten.
    1.4.
  7. Das Personal ist weder verpflichtet noch in der Lage die Hallenbenutzer ständigauf korrektes Sichern und Verhalten zu überprüfen oder gar zu überwachen. Es ist jedoch jederzeit berechtigt, bei Fehlverhalten und Fehlmanipulation unverzüglich einzuschreiten. Den Anweisungen des Personals ist strikte Folge zu leisten. Wer unsachgemässes oder gar gefährliches Verhalten beobachtet, meldet die unverzüglich dem Personl. Das Personal ist verpflichtet, fehlbare Personen bei Diebstahl (Griffe, Sportartikel, Wertsachen etc.) und Vandalismus der Polizei zu melden.
    1.5.
  8. Die gültigen Preise sind an der Kasse und auf der Homepage ersichtlich. Unsere Preise verstehen sich als Netto-Bar-Preise.
    1.6.
  9. Für den Kurs- und Eventbereich gelten separate Geschäftsbedingungen, genannt GBK. Diese können als Ausdruck bezogen und auf der Homepageheruntergeladen werden.
    1.7. Rabatte
    Gemäss Preisliste. Sie sind am Kauftag geltend zu machen. Keine Rabatte ohne offiziell gültigen Ausweis. Bei Ermässigung muss dem Hallenpersonal unaufgefordert die entsprechendenen Ausweise (Studentenausweis, SAC Aarau, …) vorgelegt werden.

  10. 2. VERTRAGSABSCHLUSS

    2.1.
    Ein Vertrag wird geschlossen beim Kauf einer Eintrittskarte (bzw. bei der Registrierung und dem Check in), der Buchung eines Kurses (inkl. Animation und Privatlektionen) oder beim Kauf eines Produktes aus dem Shop. Die Kursanmeldung erfolgt per Webformular, E-Mail, Telefon oder mündlich im Kraftreaktor und ist verbindlich. Mit der Anmeldung akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbedingungen für Kurse (Siehe 1.6).
    2.2.
    Wenn die Zahlung auf Grund einer technischen Störung nicht möglich ist, behält sich die Kraftreaktor AG vor, eine Kartenzahlung im Einzelfallabzulehnen.

  11. 3. EINTRITTE UND ABONNEMENTE

    3.1. ABONNEMENTE
    3.1.1.
    Die 12er Abonnemente sind innerhalb der selben Kategorie übertragbar.
    3.1.2.
    Die Abonnemente sind persönlich, können nicht übertragen werden und dürfen nicht abgeändert werden. Die Kraftreaktor AG behält sich diesbezüglich Kontrollen vor. Ein Verstoss hat das Aussprechen eines Hausverbots für den Karteninhaber und für den unbefugten Dritten zur Folge. Indiesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die Strafverfolgung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
    3.1.3.
    Nichtbenutzung eines Jahresabos berechtigt weder zur Reduktion noch zur Rückforderung des Abopreises.
    3.1.4.
    Die Kraftreaktor AG kann ihr Angebot und die Betriebszeiten jederzeit ändern. Der Kunde hat im Falle einer Reduktion des Angebots oder der Betriebszeiten keinen Anspruch auf eine Rückvergütung. Die aktuellen Öffnungszeiten können bei der Kasse beim Personal und auf der Homepage eingesehen werden.
    3.1.5. Abopause
    Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militärdienst) kann gegen Vorweisung entsprechender Dokumente (Arztzeugnis, Marschbefehl) das Jahresabo für die Dauer von mind. 2 Wochen unterbrochen werden. Bei einer Unterbrechung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- erhoben.
    3.1.6. Abo- bzw. Kundenkarte ersetzen
    Abhanden gekommene oder beschädigte Abos/Kundenkarten werden gegen eine Gebühr von CHF 5.- ersetzt.
    3.2 EINZELEINTRITTE
    3.2.1.
    Im Eintrittspreis inbegriffen ist die Benutzung der Kletteranlage am Tag der Bezahlung des Eintrittes.
    3.2.2.
    Der Randzeitenpreis für Pensionäre (ab 64 Jahre) gilt bei Check-in von Mo-Fr vor 17.00 Uhr. Ansonsten muss ein Einzeleintritt gemäss Preisliste entrichtet werden.
    3.2.3.
    Für Zuschauer oder Benutzer der Bar und/oder des Shops sowie für Sichernde und Aufsichtspersonen wird kein Eintritt erhoben. Nur sichernde Personen müssen registriert sein und sich am Tag der Sicherndenfunktion an der Kasse einchecken. Sonstige Benutzer der Kletteranlagen müssen sich jederzeit darüber ausweisen können, dass sie ordnungsgemäss den Eintrittspreis für den Besuch der Kletterhalle entrichtet haben. Die Kraftreaktor AG behält sich diesbezüglich Kontrollen vor. Ein Verstoss hat das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge. Rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

  12. 4. ÖFFNUNGSZEITEN

    4.1.
    Der Kraftreaktor behält sich ausdrücklich vor, den Betrieb der Kletteranlage jederzeit vorübergehend oder definitiv einzustellen. Für den Fall einer Betriebseinstellung erklärt der Kunde, dass die AGB vom Kraftreaktor als erfüllt gelten, solange ihm an mindestens einem Ort die Benutzung einer Kletteranlage möglich ist. Dem Kunden erwächst für Abonnemente aus einer Betriebseinstellung weder ein Anspruch auf Rückvergütung noch auf Reduktion des bezahlten Betrages. Ebenso hat der Kunde keinen Anspruch auf Verlängerung der Abonnemente.
    Grössere Sperrungen oder Vollsperrungen werden im Voraus auf der Webseite publiziert und in der Halle angeschlagen.
    Im Falle von Coronabedingten Zwangsschliessungen auf behördlichen Beschluss erwächst für Abonnemente weder ein Anspruch auf Rückvergütung noch auf Reduktion des bezahlten Betrages oder Verlängerung der Laufzeit.

  13. 5. GARDEROBE

    5.1.
    Für Verluste von Wertsachen, Kleidungsstücke, Klettermaterial, Fahrräder usw. haftet die Kraftreaktor AG nicht, insbesondere auch nicht für Verluste in den Garderobenkästen.
    5.2.
    Es ist möglich für Besitzer eines Jahresabos einen, von einer begrenzten Anzahl Garderobenkästen für CHF 80.- pro Jahr zu mieten. Es wird keine Haftung übernommen. Der Kasten muss leer und gereinigt zurückgegeben werden.

  14. 6. DATENSCHUTZ

    6.1.
    Sämtliche im Zusammenhang mit unseren Geschäftsbeziehungen anfallende Daten werden von uns bearbeitet, in der Datenbank registriert, für eigene Zwecke verwendet (Zutrittskontrolle, Sicherheitskonzept-Umsetzung, Kundenkarte, Marketing, Kursbesuche, Kundeneinkäufe, Gutscheinwesen etc.) und nur wenn unabdingbar an Dritte weitergegeben. Die Kraftreaktor AG kann bei Kartensperrungen, Zahlungsrückstand, missbräuchlicher Kartenverwendung etc. durch den Kunden oder durch Dritte, Polizei sowie in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen den zuständigen Stellen Meldungerstatten.

  15. 7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    7.1.
    Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen des Benutzerreglementes und/ oder der AGB und GBK sowie der Preislistevorbehalten bleiben. Aus einer Änderung der Benutzerreglemente und/oder der AGB und GBK kann der Kunde keine Rechte ableiten.
    7.2.
    Sollten sich Bestimmungen dieser ABG oder GBK als widersprüchlich erweisen, so kann daraus nicht die Nichtigkeit aller Bestimmungen der AGB abgeleitetwerden. Jede Bestimmung gilt für sich.Gerichtsstand ist Lenzburg.Lenzburg, 01.12.2021

C) Geschäftsbedingungen Kurswesen Kraftreaktor AG

  1. ALLGEMEIN

Diese Geschäftsbedingungen kommen bei jedem Angebot des Kurswesens der Kraftreaktor AG zur Anwendung. Als Kurse werden die von uns an einem fixen Datum ausgeschriebenen Kurse mit spezifischem Inhalt bezeichnet.

Als Events werden individuell gebuchte Anlässe bezeichnet, die auf Kundenwünsche zugeschnitten sind.

  1. ANMELDUNGEN

Mit der Anmeldung werden die «Geschäftsbedingungen Kurswesen» Bestandteil des Vertrages zwischen dem buchenden Kunden und der Kraftreaktor AG. Nach Erhalt der Anmeldung via Webformular wird dem Kunden eine schriftliche Bestätigung mit den Detailinformationen per Email zugesendet.Anmeldungen per Telefon oder persönlich an der Kasse sind verbindlich und werden auf Wunsch ebenfalls schriftlich bestätigt.

Die Kurs- / Eventbestätigung ist verbindlich und muss vom Kunden überprüft werden. Wenn diese nicht innert zwei Tagen beanstandet wird, gelten die Eckdaten des Kurses oder des Events als vom Kunden akzeptiert.

Für ausgebuchte Kurse werden Wartelisten geführt. Bei einem frei werdenden Platz wird der nächste Kunde auf der Liste informiert.

  1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Alle An- und Abmeldungen sowie Umbuchungen müssen der Kraftreaktor AG per eine E-Mail an kurse@kraftreaktor.ch gemeldet werden. Falls der Kurs ohne schriftliche Bestätigung besucht wird und die maximale Teilnehmendenzahl bereits erreicht

ist, kann der Kursleitende sowie der Hallendienst die Teilnahme verweigern. Die angegebenen Preise sind verbindlich und nicht verhandelbar.

  1. TEILNAHMEVORRAUSSETZUNGEN

Die gesundheitlichen, konditionellen und fachlichen Voraussetzungen sowie das Alter gemäss Angebotsausschreibung müssen erfüllt sein. Wenn ein Teilnehmender diese nicht erfüllt, kann die Kraftreaktor AG oder der zuständige Kursleitende den Teilnehmenden vom Anlass ausschliessen. Bei Ausschluss aus genannten Gründen erfolgt keine Rückerstattung.

  1. ZAHLUNG DES KURSGELDES

Alle Kurse und Events sind am ersten Kurstag zu bezahlen. Kurse und Events sind bar oder per EC an der Kasse zahlbar. Events können auf Wunsch gegen Rechnung gezahlt werden. Falls an einem Event mehr Teilnehmende als angekündigt teilnehmen, werden diese zusätzlich verrechnet.

Der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Kursgeldes.

  1. KURSPLÄTZE UND DURCHFÜHRUNG

Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Angebot eine minimale und eine maximale Teilnehmendenzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei ungenügender Teilnehmendenzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen bzw. rückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. Die Teilnehmenden werden in der Regel mindestens 2 Arbeitstage vor Kursbeginn telefonisch oder per E-Mail über eine Kursabsage informiert. Bei kurzfristigen Absagen anderer Teilnehmer, wenn die Teilnehmerzahl dadurch unter zwei fällt, kann es sein, dass die Absage noch am Kurstag selbst erfolgt. Es wird versucht, den Teilnehmenden in einem solchen Fall telefonisch zu erreichen.

Alle nicht durch das Kraftreaktor Personal erteilten Kurse (Ausbildungen mit Sichernugsgeräten) müssen vorrangig angemeldet und durch die Geschäftsleitung bewilligt werden.

  1. GRUPPEN

Die Kraftreaktor AG legt besonderen Wert auf ein gutes Gruppenerlebnis. Dies erfordert von jedem Teilnehmenden Toleranz, Anpassungsfähigkeit und Verständnis für die unterschiedliche Leistungsfähigkeit innerhalb eines Angebots. Eine gerade Anzahl Teilnehmende kann nicht garantiert werden.

  1. TEILNEHMENDENZAHL

Kurse: Die angegebene Teilnehmendenzahl pro Kursleitenden gemäss Ausschreibung wird nicht überschritten.

Events / Privatlektionen: Die Preise werden grundsätzlich gemäss Offerte verrechnet. Falls mehr Teilnehmende als angekündigt erscheinen und die maximale Teilnehmendenzahl pro Leiter überschritten wird, kann der Kursleitende Teilnehmende abweisen.

  1. EINTRITTE UND MATERIAL

Wenn nicht anders vermerkt, sind sämtliche Eintritte während der Laufzeit des Kurses im Kursgeld inbegriffen. Das zur Durchführung des Angebots benötigte Material wird durch die Kraftreaktor AG leihweise gestellt. Bei Events mit grösseren Gruppen können wir die Kletterfinken jedoch nicht mehr für alleTeilnehmenden garantieren, es sind deshalb Hallenturnschuhe mitzunehmen. Für selbst mitgebrachtes Material ist der Teilnehmende verantwortlich und es wirdkein Rabatt dafür gewährt.

  1. KURS- UND EVENTZEITEN

Eine Lektion dauert 60 Minuten. Die Teilnehmenden sollten sich mind. 10 Minuten vor Kurs- bzw. Eventbeginn einfinden. Mindestbuchung ist eine Lektion zu je 60 Minuten.

  1. OFFERTEN

Offerten sind keine Buchungen, und somit weder verbindlich, noch an eine Reservation geknüpft. Preisofferten sind ab Erstellungsdatum ein Monat gültig. Termine können nicht provisorisch gebucht werden. Erst mit Erhalt der Buchungsbestätigung seitens der Kraftreaktor AG gilt die Buchung definitiv.

  1. KURSAUSSCHLUSS

Der Kursleitende behält sich vor, einen oder mehrere Kursteilnehmende aus einem Kurs / Event begründet auszuschliessen. In folgenden Fällen ist das ganzeKursgeld geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes: Missachtung von Anweisungen desKursleitenden oder Hallenpersonals, Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche

Sachbeschädigung etc. Bei Abbruch seitens Teilnehmenden besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Kursgeldes.

Der Kursleiter ist nur während der Kurszeiten für die Betreuung der Teilnehmer zuständig.

  1. ABMELDUNG

Eine Abmeldung aus einem Kurs / Event ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt kann das Kursgeld ganz oder teilweise erlassen werden. Es gilt folgende Regelung:

Bei Abmeldungen bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn wird die Kursgeldzahlung erlassen bzw. rückerstattet. Abmeldungen müssen in schriftlicher Form per E-Mail an kurse@kraftreaktor.ch erfolgen. Erfolgt die Abmeldung 6 Kalendertage vor Kursbeginn, sind 50 % des Kursgeldes zu zahlen. Erfolgt die Abmeldung am Kurstag, sind 100 % des Kursgeldes zu zahlen.

  1. NICHT ERSCHEINEN

Bei Abwesenheit ohne Abmeldung sind 100 % der Kurskosten fällig. Ersatzteilnehmende derselben Preiskategorie werden akzeptiert, wenn die Teilnahmevoraussetzungen für den Kurs erfüllt sind.

  1. KURSTAG NACHHOLEN

Bei den Sicherungskursen Grundkurs 1 & 2 gilt: Wird der 1. Kurstag verpasst, verfällt der Kursplatz. Beim Fehlen am 2. oder 3. Tag kann dieser Teil inAbsprache mit dem Kursleiter als Privatlektion auf eigene Kosten nachgeholt werden. Wird der 4. Kurstag im Grundkurs 1 verpasst, kann dieser wenn möglich, innerhalb der nächsten 14 Tage in einem anderen Kurs angeholt. Sonst muss auch dieser privat auf eigene Kosten nachgeholt werden. Wird der 4. Kurstag im Grundkurs 2 verpasst, muss dieser privat auf eigene Kosten nachgeholt werden.

Bei allen anderen Kursen können verpasste Lektionen nicht nachgeholt werden.

  1. RÜCKERSTATTUNG DES KURSGELDES

Eine Rückerstattung des Kursgeldes ist grundsätzlich nicht möglich.
Wenn der Kunde aufgrund von Krankheit oder Verletzung den Kurs nicht oder nur teilweise besuchen konnte, werden die Kurskosten nicht zurückerstattet und der Kurs kann auch nicht nachgeholt werden. Wir empfehlen den Teilnehmern eine Annulationsversicherung abzuschliessen.

Im Falle eines Kursausfalls wird der entsprechende Betrag erstattet.

  1. BESTEHEN DES KURSES

Bei allen Kletterkursen, welche zum selbständigen Klettern befähigen (Grundkurs 1, Grundkurs 2, Refresher Toprope, Refresher Vorstieg), entscheidet der Kursleiter anhand von Anwesenheit, sowie erreichtem Niveau, ob und mit welcher Methode ein Teilnehmer selbstständig in unsere Anlage sichern darf. Werden die Kursziele von einem Teilnehmer nicht erreicht, so besteht kein Anspruch auf Wiederholung des Kurses oder Rückerstattung/ Reduktion der Kurskosten.

  1. SICHERUNGSSTATUS

Nach bestandenem Kurs wird am Empfang der Sicherungsstatus im Kundendatenblatt entsprechend angepasst.

  1. VERSICHERUNG

Für alle von der Kraftreaktor AG organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus.

Jeder Teilnehmender ist selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen der Kraftreaktor AG erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Kraftreaktor AG nicht haftbar gemacht werden.

  1. DATENSCHUTZ

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass die Kraftreaktor AG ihre Daten (Personendaten, gebuchte Kurse, Zahlungsmoral etc.) für weitergehende Zwecke (Ablehnung von Anmeldungen wegen schlechter Zahlungsmoral etc.) verwenden können. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

  1. VIDEO-, FOTO- UND AUDIOAUFNAHMEN

Ohne ausgefüllte Medienvereinbarung dürfen in sämtlichen Räumlichkeiten der Kraftreaktor AG keine Video-, Foto- oder Audioaufnahmen für gewerbliche Zwecke erstellt werden.

  1. PROGRAMM- UND PREISÄNDERUNGEN

Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Geschäftsbedingungen Kurswesen bleiben vorbehalten.

  1. GERICHTSSTAND

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Kraftreaktor AG ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Kraftreaktor AG in Lenzburg/ AG.

Es gelten jederzeit die Bestimmungen der AGB’s und des Benutzerreglements.

Lenzburg, 01.11.2023