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1. Allgemein

1.1. Das Benutzerreglement dient in erster Linie der Unfallverhütung, der Hygiene und der Ordnung.
Das Benutzerreglement ist in der Kletter- und Boulderhalle angeschlagen, kann als Ausdruck bezogen und auf der Homepage herunter geladen werden. Das Benutzerreglement kann auch auf der Homepage (www.kraftreaktor.ch) eingesehen werden. Wer die Kletterhalle benutzt, anerkennt das Benutzerreglement und ist verpflichtet, dieses einzuhalten. Verstösse gegen das Reglement können eine Wegweisung durch das Personal zur Folge haben, wobei kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht. Bei wiederholten Verstössen gegen das Reglement kann gegen denfehlbaren Benutzer ein Hausverbot ausgesprochen werden. Besitzern von Abonnementen wird in diesem Fall das Abonnement entzogen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Den Anweisungen des Hallenpersonals ist immer Folge zu leisten!

2. Sicherheit

2.1. Sicherheitsstandard
Die Kraftreaktor AG ist bestrebt, höchste Sicherheitsstandards zu erfüllen. Die Anlage soll dem Benutzer ein Maximum an technisch möglicher und sinnvoller Sicherheit bieten. Unfälle mit Sturz auf den Boden ereignen sich beim Indoor-Klettern v.a. durch falsche Handhabung der Sicherungsgeräte, Schlappseil und unzureichender Partnerkontrolle. Bei unzureichender Beherrschung der Kletter- oder Sicherungstechnik oder bei Verwendung ungeeigneter Ausrüstung bestehtLebensgefahr. Daher gilt:

2.2. Die Benutzung der Halle erfolgt auf eigene Verantwortung!
Jeder Benutzer ist sich bewusst, dass Klettern in der Halle mit Risiken verbunden ist, die vom Betreiber– auch bei Einhaltung aller Benutzerregeln durch den Benutzer – nicht restlos eliminiert werden können. Bei starker Auslastung der Halle ist gegenseitige Rücksichtnahme von zentraler Bedeutung. Die Benutzung der Kletteranlage erfordert volle Konzentration beim Klettern und Sichern.

2.3. Nicht ausgebildete Personen dürfen die Kletterbereiche ausschliesslich unter ständiger Aufsicht einer ausgebildeten Person benutzen! Ausbildungskurse werden im Kraftreaktor Informationen dazu sind in den aufliegenden Broschüren, unter www.kraftreaktor.ch sowie beim Hallenpersonal erhältlich. Die Anmeldung für Kurse erfolgt über die Anmeldeformulare auf der Webseite www.kraftreaktor.ch.

2.4. 2er Seilschaft
Bei einer 2er Seilschaft ist darauf zu achten, dass beide Kletterer über das entsprechende Kletter- Know-How verfügen. Sollte dies nicht der Fall sein, so muss zwingend die ausgebildete Person das Sichern übernehmen.

2.5. Jegliche eigenmächtigen Veränderungen an der Wand sind untersagt, wie B. Griffe versetzen oder Sicherungen anbringen.

2.6. Kletterer und Sichernder haben sich vor jeder Route gegenseitig zu kontrollieren (Partnercheck!). Sind die Klettergurte richtig angezogen? Sind die Schnallen zurückgeschlauft? Ist der Kletternde richtig angeseilt? Hat der Sichernde den HMS-Knoten das Sicherungsgerät richtig eingehängt? Wurden die Knoten richtig und vollständig geknüpft? Sind die Sicherungskarabiner zugeschraubt? etc.

2.7. Beim Sichern mit halbautomatischen Sicherungsgeräten (Gri-Gri, Smart, Click-Up ) gilt besondere Vorsicht: Vor dem Klettern soll mittels kurzem Ziehen am eingebundenen Seilende kontrolliert werden, ob das Seil richtig eingelegt ist und das Gerät im Sturzfall blockiert. Ebenfalls ist abzuklären, ob der Sichernde das Gerät und dessen Anwendung kennt und Erfahrung im Umgang damit hat. Das ausgebildete Hallenpersonal ist berechtigt, bei Sicherheitsbedenken – sei es durch die fehlerhafte Handhabung oder bei Bedenken gegenüber dem Sicherungsgerät – die Benützung desentsprechenden Sicherungsgeräts zu verbieten.

2.8. Das Kletterseil muss mindestens 50 Meter lang und für das Sportklettern bestimmt sein.

2.9. Generell muss der Sichernde in unmittelbarer Nähe zum Einstieg sichern (1m Abstand zur Wand einhalten, jedoch nicht unmittelbar unter dem Kletternden). Ausnahmen ergeben sich aus Kletterhöhe, Sichtkontakt und Seilreibung, dabei muss der Sichernde seinen Standort in einem entsprechend angemessenen Rahmen einnehmen. Das Sitzen oder Liegen ist beim Sichern verboten.

2.10. Bei grossem Gewichtsunterschied zwischen den Kletterpartnern empfehlen wir bei Toprope das Verdrehen der Seile oder das Anwenden der L-Methode. Beim Vorstieg kann/soll die Expresse der Parallelroute zwecks einer zusätzlichen Umlenkung eingehängt werden, damit ergibt sich der Standort des Sichernden bei der Parallelroute.

3. Vorstieg

3.1. Im Vorstieg müssen alle Zwischensicherungen (Express) eingehängt werden. Wer die Umlenkung am Ende der Route nicht erreicht, muss das Seil nach Erreichen des Bodens unverzüglich abziehen. Wird die Route zu Ende geklettert, darf die Umlenkung nur über die beiden gegeläufigen Sicherungskarabiner erfolgen.

3.2. Das Benutzen eigener Express-Schlingen ist verboten.

3.3. Dem Sichernden ist es untersagt, dem Kletterer nachzusteigen, solange dieser noch nicht zum Ausgangspunkt der Route zurückgekehrt ist.

3.4. Rasches Ablassen ist verboten! Beim Ablassen des Kletterers ist der Sichernde dafür verantwortlich, dass keine Drittpersonen gefährdet werden.

3.5. Derjenige, der das Seil abzieht, ist dafür verantwortlich, dass keine Drittpersonen gefährdet werden.

3.6. Abseilen ist nicht erlaubt.

3.7. Soloklettern ist verboten (Seilfreies Klettern über 5m Höhe mit den Füssen)!

3.8. Alle Benutzer sind sich bewusst, dass sich Griffe und Tritte jederzeit drehen oder im Extremfall brechen können. Die Benutzer tragen diesbezüglichjedes Verletzungsrisiko selbst.

3.9. Vermeide den Aufenthalt in der Sturzzone unterhalb kletternden Personen.

3.10. Beim Klettern und Sichern ist das Benutzen von Mobiles sowie das Musikhören mit Kopfhörern nicht gestattet.

3.11. Helft uns bei der Verhütung von Unfällen! Dank eurer Erfahrung könnt ihr uns unterstützen, Probleme rechtzeitig zu erkennen und Unfälle zu verhindern. Bei entsprechenden Beobachtungen bitte unverzüglich das Hallenpersonal informieren.

3.12. Vortrittsrecht
Vortritt hat derjenige, der weiter in der Route vorangekommen ist. Kletterer die in einer Nachbarroute unmittelbar dahinter respektiv darunter klettern, müssen ihm den Vortritt überlassen und zudem darauf bedacht sein, dass der Sturzraum fü den Vortrittsberechtigten frei ist. Wird der Kletterer, welcher zuvor das Vortrittsrecht genossen hat, überklettert (dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Vortrittsberechtigte eine Pause macht und ins Seil sitzt), wechselt das Vortrittsrecht automatisch.

3.13. Abstandsregel
Ein gleichzeitiges Einsteigen in direkt nebeneinander liegenden Routen ist untersagt, ausser alle Beteiligten sind Top-Rope gesichert. Mit der Route darf gestartet werden, wenn in der daneben liegenden Route das Top eingehängt wurde. Es ist verboten, in eine schon besetzte Route einzusteigen. Es darf keine andere bereits belegte Route gekreuzt werden.

3.14. Toprope und Nachstieg
Grundsätzlich darf nur an den vom Kraftreaktor eingerichteten Top Rope-Seilen „Top Rope“ geklettert werden. Die Top Rope-Seile müssen direkt in den Sicherungsring des Gurtes mittels Achterknoten eingebunden werden. Beschädigungen an Top Rope-Seilen sind dem Hallenpersonal zu melden.

3.15. Bei schwach ausgelastetem Hallenbetrieb ist das Top Rope-Klettern unter den nachfolgend aufgeführten Einschränkungen auch an anderen Routen zulässig:

  • Das Nachsteigen an Express-Schlingen als Umlenkung ist nicht gestattet. Erlaubt ist das Nachsteigen nur, wenn das Seil durch die beiden gegenläufigen Karabiner am Ende der Route geführt ist.
  • Bei Pendelgefahr darf nur an jenem Seilende geklettert werden, welches durch alle Zwischensicherungen zu den beiden gegenläufigen Karabinern hinaufführt.
4. Regeln Selbstsicherung

4.1. Die Selbstsicherung ist ein automatisches Selbstsicherungsgerät, welches bei Beanspruchung die Abseilgeschwindigkeit auf cirka 1 m/s begrenzt und den Kletterer sanft zu Boden lässt. Während dem Abseilvorgang lässt sich das Toppas nicht stoppen, weswegen der Abseilvorgang ohne Behinderung möglich sein

4.2. Das automatische Sicherungsgerät darf nur nach Einweisung und nur mit der dafür vorhergesehenen Verbindung verwendet werden. Der speziell vorgesehene Tri-Lock-Karabiner muss in den Sicherungsring des Klettergurtes eingehängt werden. Er darf nie am eigenen Sicherungskarabiner eingehängt werden! Vor dem Aufstieg und Abstieg muss, mittels Gegendruck kontrolliert werden ob der Karabiner geschlossen ist.

4.3. Grundkenntnisse des Kletterns an Kletterwänden, insbesondere das kontrollierte Ablassen, sind Voraussetzungen für die Benutzung der automatischen Selbstsicherung.

4.4. Das Automatische Sicherungsgerät muss vor jeder Benutzung getestet werden: Spürbarer Seileinzug (Bremswiderstand) des Seils.

4.5. Das Toppas darf nicht überklettert. Das heisst es wird nur bis zum letzten Griff geklettert.

4.6. Übermässige Querbewegungen und Hineinspringen in das Sicherungsseil sind verboten! Es ist ausschliesslich erlaubt auf dem dafür vorgesehenen Seilplatz zu klettern. Eine Benützung auf den Seilplätzen links oder rechts davon ist verboten (Pendel).

4.7. Speedklettern ist verboten.

4.8. Das gelbe Sicherungsband darf nicht über Kanten laufen oder umgelenkt werden.

4.9. Im Aufstiegs- und Abseilbereich dürfen sich keine Gegenstände, Verhakungsmöglichkeiten oder andere Personen

4.10. Bei einer Geräteblockierung muss die Person auf Rettung warten (nicht weiter klettern)! Die Rettung wird durch das Hallenpersonal vorgenommen. Nie die Verbindung zum Gerät lösen; es besteht Absturzgefahr! Darauf achten, dass das Sicherungsband immer gespannt ist.

4.11. Bei Störung den Betrieb sofort einstellen und umgehend dem Hallenpersonal melden.

4.12. Für Brillen, die durch die Benützung zu Schaden kommen, wird keine Haftung durch den Hallenbetreiber übernommen.

4.13. Nutzungsberichtigt sind:

  1. Gäste mit der Ausbildung fürs Sichern: Top Rope und Lead (sofern über 14 Jahre alt)
  2. Gäste im Rahmen eines Kurses unter Aufsicht des Kursleiters
  3. Kinder unter 14 Jahren nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person mit der Ausbildung für Sichern: Top Rope oder Vorstieg. Das Anseilen und die Funktionskontrolle, wie oben beschrieben, übernimmt immer die Aufsichtsperson.
  4. Gäste mit einem Körpergewicht von minimum 12 kg bis maximal 140 kg.
5. Bouldern

5.1. Die Niedersprungmatten in den Boulderbereichen dürfen nicht als Liegefläche missbraucht werden. Das Abspringen in die Matten muss geübt werden und hat stets kontrolliert zu erfolgen. Wegen Verletzungsgefahr ist gegenseitige Rücksichtnahme unabdingbar. Besondere Vorsicht gilt gegenüber Kindern.

5.2. In den Boulderbereichen darf nicht mit dem Klettergurt geklettert werden. Ausnahmen gelten für Blitzbesuche eines Boulderbereichs im Rahmenvon Kursen (Karabiner & Sicherungsgeräte vom Gurt entfernen).

5.3. Die Boulderhalle darf erst ab dem 12. Geburtstag betreten werden.

6. Kinder

6.1. Kinder bis 14 Jahre dürfen die Halle nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten. Der Aufenthalt ist nur unter dauernder Aufsicht von Erwachsenen oder im begleiteten Gruppentraining gestattet.

6.2. Unter folgender Bedingung dürfen Jugendliche zwischen 14 – 18 Jahren bei uns alleine klettern: Ein gesetzlicher Vertreter bestätigt sein Einverständnis, sowie die zwingend vorhandene Kletterausbildung des Kindes persönlich vor Ort, indem er/sie zusammen mit dem Kind das Unterschriftsblatt ausfüllt und unterschreibt.

6.3. Das Spielen im Kletter- und Boulderbereich ist verboten! Der Kraftreaktor ist eine Sportanlage mit den üblichen Verletzungsgefahren und kein Spielplatz.

6.4. Das automatische Sicherungsgerät darf von Kindern nur unten den unter Punkt 4 beschriebenen Bedingungen benutzt werden.

6.5. Für Kinder einer Trainingsgruppe (trainieren mehrmals pro Woche und nehmen an Wettkämpfen teil) können durch die Geschäftsleitung Sonderbewilligungen erteilt werden.

7. Gruppen und Kurse

7.1. Bei einem einmaligen Besuch haben Schüler die Möglichkeit im Toprope (Seilsicherung von oben) zu klettern oder zu bouldern. Kommt die Schulklasse selbstständig (ohne Personal vom Kraftreaktor) trägt die Lehrperson die volle Verantwortung. Es sichern dabei ausschließlich ausgebildete, erfahrene Erwachsene, die vorgängig vom Kraftreaktor Personal genehmigt wurden. Der Lehrer ist ebenfalls dafür verantwortlich, dass die Schüler während ihres Aufenthalts beaufsichtigt werden. Grundsätzlich empfehlen wir für den Besuch mit einer Gruppe das Buchen eines Animators.

7.2. Kinder dürfen sich nicht gegenseitig bei einem einmaligen Hallenbesuch sichern. Schüler der Oberstufe, Kanti oder Berufsschule erlernen das Sicherungshandwerk im Rahmen einer Projektwoche oder des Sportunterrichts. Lehrer, die eine solche Ausbildungsaufgabe übernehmen möchten, müssen durch die Kraftreaktor Geschäftsleitung zugelassen werden. Lehrer die selbstständig und regelmäßig Schüler im Toprope- Sichern ausbilden möchten, müssen eine jährliche Weiterbildung durch das Kraftreaktor Team absolvieren.

    1. Vor dem Losklettern kontrolliert die Lehrperson sämtliche Knoten und Klettergurte (Partnercheck).
    2. Es wird mit dem Back-up Prinzip gearbeitet durch einen dritten Schüler oder den Lehrer.
    3. Es wird ausschließlich im Toprope geklettert.
    4. Schüler, die nicht konzentriert arbeiten, werden vom Unterricht entfernt.

 

7.3. Das Reservieren und Absperren von Wänden oder Sektoren ohne Absprache mit dem Hallenpersonal ist nicht erlaubt.

7.4. Die Kursteilnehmer müssen die Anweisungen des Kursleiters strikt

8. Hallenpersonal

8.1. Das Personal ist weder verpflichtet noch in der Lage, die Hallenbenutzer ständig auf korrektes Sichern zu überprüfen.

8.2. Den Anweisungen des Hallenpersonals ist folge zu leisten.

8.3. Das Personal ist verpflichtet, fehlbare Personen bei Diebstahl (Griffe, Sportartikel, Wertsachen etc. ) und Vandalismus der Polizei zu melden.

9. Material

9.1. Jeder Benutzer ist für den einwandfreien Zustand seiner Ausrüstung selbst verantwortlich. Die verwendeten Ausrüstungsgegenstände (Seile,Karabiner, Sicherungsgeräte ) müssen den heutigen Anforderungen (UIAA-geprüft, CE-geprüft etc.) genügen.

9.2. Werden Mängel an der Kletteranlage festgestellt (Zwischensicherungen, gelöste Griffe, Umlenkungen etc.), sind die Benutzer verpflichtet, dies sofort dem Hallenpersonal zu melden.

10. Einlass in die Anlage

10.1. Kletterer, Sicherer und Boulderer müssen das Registrierungsformular an der Kasse vor dem erstmaligen Zutritt unterschreiben.

10.2. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, das Registrierungsformular wahrheitsgetreu ausgefüllt zu haben. Im weiteren bestätigt der Kunde, die Bestimmungen der AGB und das Benutzerreglement durchgelesen und zur Kenntnis genommen, sowie vollumfänglich akzeptiert zu haben.

10.3. Beim Betreten der Halle ist unaufgefordert das Abonnement einzuchecken bzw. ein Eintritt an der Kasse zu lösen. Stichproben können jederzeitdurch das Hallenpersonal erfolgen.

11. Abonnement-Regeln

11.1. Siehe AGB’s.

12. Hallenöffnungszeiten

12.1. Die Anlage steht dem Kunden gemäss den aktuellen Öffnungszeiten grundsätzlich während 363 Tagen pro Jahr zur Verfügung.

12.2. Die Halle gilt als „offen“, wenn mindestens 30% der Kletterfläche dem individuellen Training zur Verfügung steht. Es können aber jederzeit Teilbereiche oder im Notfall die ganze Anlage geschlossen bzw. gesperrt werden (Routenbau, Revisionen, Wettkämpfe, Veranstaltungen etc.). Solche Sonderfälle werden im Voraus angekündigt unter www.kraftreaktor.ch.

13. Ordnung und Sauberkeit

13.1. Barfuss oder nur mit Socken bekleidet Klettern oder Sichern ist aus Hygiene- und Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Zum Schutz der Wandstruktur ist das Klettern in Bergschuhen, Hausschuhen sowie Socken untersagt. Zugelassen werden nur Kletterfinken und saubere Turnschuhe.

13.2. Kletterer und Kletterinnen sind aufgefordert sich in den Garderoben umzuziehen.

13.3. Die Notausgangstüren sind gekennzeichnet und dürfen nur im Notfall geöffnet werden. Der Zugang oder Ausgang zur und von der Kletteranlage über diese Türen ist ausdrücklich untersagt. Jeder Gast muss sich am Empfang einchecken.

13.4. Persönliches Material soll in den vorhandenen Spinden (CHF 5 Münze notwendig) aufbewahrt werden.

13.5. Offenes Magnesia ist aus lufthygienischen Gründen in der Halle verboten! Wir empfehlen die Verwendung von Magnesia-Balls oder flüssigem Magnesia. Beides kann im Shop gekauft werden.

13.6. Im Kraftreaktor herrscht absolutes Rauchverbot!

13.7. Das Entfachen von Feuer ist strengstens untersagt!

13.8. Seile dürfen nur mit dem Spezialgerät (im Shop) abgelängt werden.

13.9. Personen, die unter Medikamenten-, Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, ist der Aufenthalt im Kraftreaktor untersagt.

13.10. Hunde und andere Tiere dürfen sich nicht im Kraftreaktor aufhalten.

13.11. Die Räumlichkeiten des Kraftreaktors sind sauber zu halten.

13.12. Für das Konsumieren von selber mitgebrachten Lebensmitteln und Getränken bitten wir euch, die zur Verfügung stehenden Tische und Bänke in der Halle und Aussenanlage, zu benützen.

13.13. Das Benutzen von portablen Lautsprechern ist in den gesamten Anlagen nicht gestattet.

14. Haftung

14.1. Für Personen- und Sachschäden sowie für Garderoben und Wertsachen (gilt auch für Mietkästen und deren Inhalt) wird keine Haftung übernommen. Wer Schaden verursacht oder Personen verletzt, hat die Konsequenzen selber zu tragen. Die Kraftreaktor AG übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Lenzburg, 01.09.2020